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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Vivere Stays (nachfolgend „Vivere Stays“ oder „wir“) bietet Online-Technologie („Technologie“) für unabhängige Hotels auf Software-as-a-Service-Basis an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen Vivere Stays und seinen Kunden geschlossenen Verträge über die Nutzung der Technologie.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die zwischen dem jeweiligen Kunden und Vivere Stays geschlossenen Verträge über die Nutzung der Technologie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für alle Verträge über die Vollversion der Technologie (§ 2.3 unten) gelten ergänzend zu diesen AGB die Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3. Die Technologie wird ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB zur Verfügung gestellt, und Verträge werden nur mit Unternehmern geschlossen. Die Software darf nicht von Verbrauchern genutzt werden, und Verbraucher können keine Verträge über deren Nutzung abschließen.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung des Zugangs zur online von Vivere Stays betriebenen Hospitality-Technologie (Technologie) mit der in § 3 definierten Verfügbarkeit über ein für den jeweiligen Kunden eingerichtetes Benutzerkonto sowie die Speicherung und Verarbeitung der vom Kunden dort hochgeladenen Daten gemäß diesen AGB.

2.2. Vivere Stays stellt dem Kunden die Technologie in der jeweils aktuellen Version zur Verwaltung eines oder mehrerer Hotelbetriebe mit den jeweils aktuellen Funktionen zur Verfügung, wobei die Vollversion (§ 2.3) jedenfalls Funktionen zur Verwaltung von Zimmerverfügbarkeit, Raten und Preisen, zur Erstellung und Verwaltung von Reservierungen sowie zur Rechnungsstellung und Nebenbuchhaltung enthält. Die Technologie nutzt eine offene 2-Wege-API, um es Kunden zu ermöglichen, Anwendungen anderer Anbieter zu erstellen und diese über die von Vivere Stays definierten Schnittstellen mit der Technologie zu verbinden. Weitere Funktionalitäten können angeboten werden, sind jedoch nicht garantiert und können jederzeit ausgesetzt oder entfernt werden.

2.3. Die Technologie wird sowohl in einer kostenpflichtigen Vollversion als auch in einer kostenlosen Testversion angeboten. Die Testversion kann im Vergleich zur Vollversion einen eingeschränkten Funktionsumfang aufweisen. In der Testversion dürfen Kunden in ihren Konten keine anderen personenbezogenen Daten als ihre eigenen eingeben.

2.4. Soweit Vivere Stays eine offene 2-Wege-API anbietet, die es Kunden ermöglicht, Nicht-Vivere-Stays-Anwendungen zu erstellen und sie über die von Vivere Stays definierten Schnittstellen mit der Technologie zu verbinden, ist Vivere Stays allein für die ordnungsgemäße Funktionalität der besagten Schnittstelle wie definiert verantwortlich. Vivere Stays übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Funktionsfähigkeit von Nicht-Vivere-Stays-Anwendungen in irgendeiner bestimmten Form; diese Haftung liegt ausschließlich bei den anderen Vertragspartnern des Kunden.

3. Verfügbarkeit

3.1. Vivere Stays garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit der Testversion.

3.2. Die Vollversion der Technologie steht Kunden durchschnittlich 99,2 % der Zeit zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt monatlich und ohne planmäßige Wartungsarbeiten von maximal einer Stunde pro Woche. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Qualität der Technologie, die dem Kunden an der Schnittstelle von Vivere Stays zum Internet zur Verfügung gestellt wird. Beeinträchtigungen der Datenübertragung über das Internet auf dem Weg zum Kunden und/oder zu dessen IT-System sind von dieser Garantie nicht abgedeckt. Vivere Stays kündigt planmäßige Wartungsarbeiten mindestens sieben Tage im Voraus an. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeit berücksichtigt Vivere Stays nicht zu vertretende Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Hierzu gehören: – mit dem Kunden vereinbarte Wartungs- oder sonstige Leistungen, die über die planmäßigen Wartungsarbeiten hinausgehen und keinen Zugriff auf die Technologie ermöglichen; – unvorhergesehene Wartungsarbeiten, die erforderlich werden, sofern diese nicht durch eine Verletzung der Leistungspflichten von Vivere Stays verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturkatastrophen etc.); – Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, sofern Vivere Stays die vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat; Ausfallzeiten aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Kundenausrüstung oder aufgrund sonstiger vom Kunden verursachter Störungen (z. B. mangelnde Mitwirkung des Kunden); Ausfallzeiten aufgrund der Installation dringend benötigter Sicherheitspatches; Ausfallzeiten aufgrund von Softwarefehlern in Kundenanwendungen oder aufgrund von Fehlern im System und der systembezogenen Software, die durch Kundenanwendungen oder -daten verursacht werden;

4. Vertrag

4.1. Der Vertragsabschluss für die Testversion erfolgt ausschließlich online über eine von Vivere Stays betriebene Website.

4.2. Der Vertragsabschluss für die Vollversion erfolgt, soweit angeboten, entweder über eine von Vivere Stays betriebene Website oder offline durch Annahme eines Angebots von Vivere Stays.

4.3. Wird der Vertrag offline geschlossen, kommt er mit dem Eingang der unterzeichneten Annahme des Vertragsangebots des Kunden im Original oder in Kopie, als PDF oder in sonstiger elektronischer Form bei Vivere Stays zustande. Inhaltlich vom Kunden geänderte Vertragsangebote von Vivere Stays gelten als neues Angebot des Kunden; der Vertrag kommt dann erst durch dessen ausdrückliche Annahme durch Vivere Stays zustande; eine vorherige Leistungserbringung stellt keine konkludente Annahme dar.

4.4. Soweit der Vertrag online abgeschlossen wird, kann er in deutscher, spanischer oder englischer Sprache über folgende technische Schritte abgeschlossen werden: – Der Kunde füllt ein von Vivere Stays online bereitgestelltes Formular mit den erforderlichen Angaben aus. Vor der Abgabe seiner Einwilligung kann er die im Formular eingegebenen Daten auf Eingabefehler überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. – Anschließend sendet der Kunde seine Daten per Klick ab und erteilt Vivere Stays sein Einverständnis als Vertragsangebot. – Vivere Stays bestätigt den Eingang des Angebots des Kunden durch eine E-Mail an die angegebene Adresse. Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sofern in dieser E-Mail nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er sein Konto aktivieren kann. – Vivere Stays übermittelt dem Kunden eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Vertragsangebots, sofern dies nicht bereits, wie oben erläutert, mit der Eingangsbestätigung erfolgt ist. Nach Vertragsannahme speichert Vivere Stays die Daten des Kunden für alle online abgeschlossenen Verträge. Der Kunde kann die Vertragsdaten jederzeit bei Vivere Stays anfordern. Diese sind dem Kunden nach Annahme des Vertragsangebots jedoch nicht mehr direkt zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.

5. Pflichten von Vivere Stays

5.1. Mit Vertragsschluss richtet Vivere Stays für den Kunden ein über das Internet zugängliches Konto ein, das dem Kunden die Nutzung der Technologie zu den vereinbarten Zwecken ermöglicht. Vivere Stays gewährt dem Kunden und jedem von ihm angelegten Nutzer auf Wunsch Zugang zu dem Konto mit eingeschränkten Rechten für einzelne Nutzer. Der autorisierte Zugang besteht aus einer vom Kunden angelegten Benutzerkennung und einem Passwort.

5.2. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer Vollversion besteht nur, wenn der Kunde zusätzlich einen Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte abgeschlossen hat.

5.3. Vivere Stays stellt dem Kunden die Dokumentation über das Internet zur Verfügung.

5.4. Vivere Stays bietet Support je nach dem vom Kunden im Rahmen des ursprünglichen Vertrags oder nachträglich bestellten Supportpaket gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder wie im Vertrag ausdrücklich festgelegt in Form von:

– Reiner Community-Support über ein Webforum ohne garantierte Verfügbarkeit und Reaktionszeit,

– E-Mail-Support mit in der Regel einem Tag Reaktionszeit oder

– Telefon-Support.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Vertrags und des bestellten Supportpakets fälligen Gebühren gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Gebühren“ zu zahlen.

6.2. Bei der Nutzung der Testversion verpflichtet sich der Kunde, keine anderen als seine eigenen personenbezogenen Daten in der Technologie zu verwenden oder zu speichern, sondern nur mit fiktiven Daten zu arbeiten.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Technologie ausschließlich für die in § 2.2 genannten Zwecke zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte, wie z. B. Viren oder Schadcode, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen, darin zu speichern.

6.4. Das Benutzerkennwort und das Passwort dürfen vom Kunden nur an autorisierte Nutzer weitergegeben werden und sind im Übrigen geheim zu halten. 6.5. Die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen von Vivere Stays setzt voraus, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, darunter Arbeitsplätze, Router, Datenkommunikationsmedien etc., die technischen Mindestanforderungen für die Nutzung der aktuellen Version der Technik erfüllen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware autorisierten Nutzer mit deren Bedienung vertraut sind.

7. Lizenzen

7.1. Vivere Stays gewährt dem Kunden die einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Technologie für die Dauer des Vertrages zu den darin vereinbarten Zwecken und im vereinbarten Umfang.

7.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Technologie oder deren Nutzung Dritten (die nicht in seinem Arbeitsverhältnis stehen) weder unentgeltlich noch entgeltlich überlassen. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, die Technologie unterzuvermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen oder Kopien der Software anzufertigen.

7.3. Sofern der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz der Technologie speichert, räumt er Vivere Stays das Recht ein, ihm die dort gespeicherten Inhalte auf Anfrage zugänglich zu machen und insbesondere zu diesem Zweck zu vervielfältigen und zu übermitteln. Der Kunde räumt Vivere Stays zudem das Recht ein, die Daten zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen und versichert, zur Einräumung dieser Rechte befugt zu sein.

8. Datenschutz Bei der Nutzung der

Testversion verpflichtet sich der Kunde, keine anderen als seine eigenen personenbezogenen Daten in der Technologie zu verwenden oder zu speichern. Für die vertragsgemäße Nutzung der Vollversion ist zudem ein Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte erforderlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen der von der Technologie verarbeiteten personenbezogenen Daten.

9. Entgelte für die Vollversion

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, Vivere Stays das vereinbarte Entgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Abzüge zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Vivere Stays, abhängig von der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit.

9.2. Zum Ende der jeweiligen Laufzeit gemäß § 10.1 kann Vivere Stays die vereinbarten Entgelte mit einer Frist von einem Monat bei monatlicher Vertragslaufzeit und von drei Monaten bei jährlicher und halbjährlicher Vertragslaufzeit anpassen. Ist der Kunde mit der neuen Preisgestaltung nicht einverstanden, kann er dieser mit einer Frist von zwei Wochen vor Wirksamwerden der beabsichtigten Preisanpassung widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Im Falle eines Widerspruchs ist Vivere Stays berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs zu den in § 10.1 genannten Bedingungen zu kündigen, wobei die Kündigung bei halbjährlichen und jährlichen Laufzeiten nicht zum Ende der Laufzeit, sondern zum Ende eines jeden Monats während der Laufzeit erfolgen kann. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die geänderten Preise als angenommen. Vivere Stays wird den Kunden bei Mitteilung der Preisänderung auf die Folgen seiner Wahlmöglichkeiten besonders hinweisen.

9.3. Die Entgelte sind für die jeweilige Laufzeit im Voraus am Tag des Vertragsbeginns sowie zu Beginn jedes Verlängerungsdatums fällig.

9.4. Einwände gegen die Abrechnung der von Vivere Stays erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich an der auf der Rechnung angegebenen Adresse zu erheben. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Vivere Stays wird den Kunden auf die Folgen seines Vorgehens hinweisen.

9.5. Aufrechnungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10. Laufzeit, Kündigung

10.1. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.3. Der Vertrag für die Testversion hat eine Laufzeit von 30 Tagen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

10.4. Die Laufzeit des Supportpakets entspricht der Laufzeit der Vollversion.

11. Vertraulichkeit

11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei („vertrauliche Informationen“), insbesondere sämtliche Unterlagen in elektronischer oder sonstiger Form, den Code der Softwareanwendung, deren Dokumentation, Kundeninformationen, Hoteldaten, Verfahren und Methoden von Vivere Stays bei der Leistungserbringung sowie sonstiges Know-how von Vivere Stays, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Nicht zu den vertraulichen Informationen einer Partei zählen Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die jeweils andere Partei für die Offenlegung verantwortlich ist; (ii) der jeweils anderen Partei bereits vor ihrer Bereitstellung bekannt waren und die die jeweils andere Partei weder direkt noch indirekt von der jeweils anderen Partei erhalten hat; (iii) der jeweils anderen Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Offenlegungsbeschränkung offengelegt wurden; (iv) von der jeweils anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen.

11.2. Diese Informationen dürfen nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn die geschützte Partei zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat und dies für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich ist. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, die gesetzlich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind, gegenüber Behörden mit Auskunftsrecht und auch nicht, soweit die Veröffentlichung gerichtlich angeordnet wurde. Im Falle einer Auskunftsanfrage einer Behörde oder eines Gerichts arbeiten die Parteien zusammen, um die Weitergabe vertraulicher Informationen auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Dritte sind nicht Vertreter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer von Vivere Stays.

11.3. Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, sind beide Parteien verpflichtet, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei nach ihrer Wahl unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

11.4. Die Rechte und Pflichten aus §§ 11.1 bis 11.3 bleiben von der Beendigung des Vertrages unberührt.

12. Haftung

12.1. Im Rahmen des Vertrags über eine Testversion haftet Vivere Stays nach Maßgabe dieses Absatzes. Bei Schäden aufgrund von Rechtsmängeln oder Fehlern der Technologie ist Vivere Stays dem Kunden nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch arglistig verschwiegene Mängel entsteht. Bei der Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung der Technologie in Zusammenhang stehen, haftet Vivere Stays unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Vivere Stays oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Vivere Stays beruhen. Im Übrigen haftet Vivere Stays nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

12.2. Im Rahmen des Vertrags über eine Vollversion haftet Vivere Stays nach Maßgabe dieses Absatzes. Sind die von Vivere Stays erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist, haftet Vivere Stays für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Mängel der Software, die bereits bei Überlassung der Software an den Kunden vorhanden waren, haftet Vivere Stays nur, wenn Vivere Stays diese zu vertreten hat.

Im Übrigen haftet Vivere Stays:

– für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vivere Stays oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt.

– bei leichter Fahrlässigkeit von Vivere Stays oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3. Vivere Stays haftet für Produkthaftungsschäden nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung wird insoweit durch die vorstehenden beiden Absätze nicht beschränkt.

13. Sonstiges

13.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vivere Stays berechtigt, diese Bedingungen gemäß diesem Absatz zu ändern oder zu ergänzen. Vivere Stays wird den Kunden über solche Änderungen oder Ergänzungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich informieren. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, kann er den Änderungen innerhalb einer Frist von einer Woche ab dem Tag des Inkrafttretens widersprechen. Dieser Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als angenommen. Vivere Stays wird den Kunden bei der Mitteilung der vorgeschlagenen Änderungen oder Ergänzungen besonders auf die Folgen seiner Wahlmöglichkeiten hinweisen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht).

13.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Vivere Stays.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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